Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung bietet auch im Ausland einen soliden Krankenschutz. Mit einer Auslandsreiseversicherung mit Jahresvertrag genießt der Versicherungsnehmer in der Regel bis zu 42 Tage jährlich weltweiten Krankenschutz. Damit eignet der Vertrag sich insbesondere für Urlauber, die keinen längeren Auslandsaufenthalt einplanen. Die Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung: Der Versicherer zahlt alle notwendigen medizinischen Behandlungen, egal ob Heilmittel oder Medikamente, ob Operationen oder zahnmedizinische Behandlungen. Außerdem bieten sie dem Reisenden im medizinischen Ernstfall einen Rücktransport nach Deutschland. Damit kann der Reisende ohne Sorgen seinen Urlaub genießen und kann sich darauf verlassen, dass seine Ferien nicht durch hohe Arztrechnungen verdüstert werden.
Dazu ist es günstiger denn je, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest beobachten seit Jahren, dass die Konditionen der Auslandsreisekrankenversicherungen stetig verbessert wurden. Für alle laufenden Verträge empfehlen sie daher, die Leistungen nachzubessern oder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln; hier lohnt sich ein alljährlicher Versicherungsvergleich. Um von den Vorteilen einer Auslandsreisekrankenversicherung zu profitieren, sollte auf einiges bei der Wahl seiner Police beachten. Doch wer benötigt zunächst überhaupt eine Reisekrankenversicherung?
Wer innerhalb der EU verreist, kann zwar durchaus auf eine Reisekrankenversicherung verzichten. Er sollte sich jedoch bewusst sein, dass er einen Rücktransport nicht beanspruchen kann und im Ernstfall auf die medizinische Betreuung vor Ort angewiesen ist. Die Grundversorgung am Urlaubsort ist jedoch garantiert, da die gesetzlichen Krankenkassen mit haben mit den EU-Ländern Sozialabkommen geschlossen haben. Privatpatienten genießen ebenfalls über einen uneingeschränkten Krankenschutz. Wer allerdings die EU verlässt, sollte checken, inwiefern der Versicherer für Behandlungskosten im Ausland noch aufkommt. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz fällt außerhalb der Euro-Zone ganz weg; somit muss der Reisende alle Gesundheitskosten aus dem eigenen Geldbeutel zahlen. Für die gesetzlich Versicherten ist daher einen Auslandsreisekrankenschutz unabdingbar. Ansonsten kann der Urlaub schnell teurer werden, als geplant und den finanziellen Rahmen völlig sprengen. Privatpatienten sind hier in aller Regel besser geschützt, denn viele Gesellschaften bieten ihre Leistungen auch weltweit an - nicht selten allerdings nur eingeschränkt. Deshalb sollten Privatpatienten individuell prüfen, inwieweit ihr Inland-Schutz auch im Ausland noch gültig ist. Weil sie in der Regel teilweise versichert sind, sollten sie eine persönlich abgestimmte Versicherung wählen. So können sie nur Leistungen vereinbaren, die die Krankenkasse nicht trägt. Sonst laufen Privatpatienten Gefahr, sich doppelt zu versichern und somit unnötig hohe Beiträge zu zahlen. Gleiches gilt übrigens auch für diejenigen, die planen, länger im Ausland zu bleiben.
Wer einen großen Wert auf einen schnellen Rücktransport bei schwerer Krankheit legt, sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen. Ein Rücktransport verursacht immense Kosten, die eine Einzelperson schnell in den finanziellen Ruin stürzen kann. Daher kommt es darauf an, dass der Versicherer im Ernstfall auch die Kosten dafür übernimmt. Dagegen haben Reiseversicherer ein Interesse, hohe Ausgaben zu vermeiden und versuchen das Versicherungsfall-Risiko niedrig zu halten, in dem sie den Rücktransport an bestimmte Bedingungen knüpfen. Viele Versicherer zahlen diesen zum Beispiel erst dann, wenn der Patient über zwei Wochen im fremden Land vollstationär behandelt werden müsste. Hier ist für den Reisenden eine Police zu bevorzugen, die nach Möglichkeit die Leistung uneingeschränkt garantiert, sobald er praktisch sinnvoll und medizinisch vertretbar ist.